Sicherheitslücke Datenträger – sind Ihre USB-Sticks wirklich DSGVO-konform?

Sicherheitslücke Datenträger – sind Ihre USB-Sticks wirklich DSGVO-konform?

Der Verlust von unternehmensbezogenen Daten kann nicht nur Reputationsschäden und unkalkulierbare Folgekosten mit sich ziehen, sondern stellt bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen auch einen Rechtsbruch dar. Grundlage für die Regulierung von Datenverarbeitung, Datenschutz und Datensicherheit sind seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie nimmt Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit stärker in die Pflicht – auch bei mobilen Datenträgern wie USB-Sticks.

Die Kingston Sicherheits-USb-Sticks sind DSGVO-konform


Mit den Sicherheits-USB-Sticks von Kingston transferieren Sie Ihre Daten flott und gleichzeitig sicher. Diese Sticks verfügen teilweise über ein integriertes Tastenfeld, auf welchem alphanumerische Passwörter direkt eingegeben werden können. Der Vorteil: auf diese Weise können keine Passwörter über den Computer nachverfolgt werden. Dank 256-Bit AES-Datenverschlüsselung im XTS-Modus und FIPS 197-Zertifizierung erfüllen die Sicherheits-USB-Sticks von Kingston die gängigen Anforderungen, die an die IT-Sicherheit von Unternehmen gestellt werden. Darüber hinaus gibt es sogar Varianten mit integriertem Virenschutz.

Das sind die sicheren usb-Sticks von Kingston

Optionen für jeden Bedarf – für private Endverbraucher, Unternehmen und Staat.

  • Datenspeicherung auf 100 % gesetzeskonform verschlüsselten USBs.
  • Ganz einfache Verwendung, ohne erforderliche Software oder Treiber.
  • Für den schnellen, effizienten Einsatz konzipiert.

 

DataTraveler 2000 DataTraveler Vault Privacy DataTraveler 4000 G2
IronKey IronKey D300S  
 

 

Sicherheit bei USB-Sticks wird häufig vernachlässigt

Computerpasswörter, die PIN-Abfragen bei Bankkarten oder auch die Passwörter zum Einloggen in Websites sind heutzutage gang und gäbe, sie verhindern den Missbrauch unserer Daten. Lediglich bei USB-Sticks scheint hier eine sehr große Sicherheitslücke zu klaffen. In den allermeisten Unternehmen gehören USB-Sticks zu den am häufigsten genutzten mobilen Datenträgern. Sämtliche Dateien lassen sich schnell darauf kopieren und der Mitarbeiter kann sie ganz einfach mit nachhause nehmen, um dort weiterzuarbeiten. Das birgt allerdings ein besonders hohes Sicherheitsrisiko. Geht der USB-Stick verloren oder wird er geklaut, kann der Dieb auf alle wichtigen Dateien zugreifen. Nach EU-DSGVO müssen Sie daher präventiv Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Tun Sie dies nicht, stellt das einen Verstoß dar und Sie können haftbar gemacht werden.

Vor allem USB-Sticks gehen schnell verloren

Aufgrund ihrer extrem kompakten Abmessungen lassen sich USB-Sticks problemlos überall hin mitnehmen und äußerst flexibel einsetzen. Aber gerade, weil sie so kompakt sind, gehen USB-Stick verhältnismäßig oft verloren. Das belegt eine von Kingston Technology durchgeführte Studie. Knapp drei Viertel der befragten Unternehmen gaben an, dass bei ihnen hin und wieder USB-Stick verloren gehen. Unter anderem auch mit vertraulichen Firmendaten. 80 Prozent davon verfügen über keinen Hardware-basierten Schutz. Diese Verschlüsselung von Datenträger ist allerdings, insbesondere bei Verlusten wichtig. Während es sich bei einem verloren gegangenen, unverschlüsselter USB-Stick um einen eindeutigen Verstoß gegen die DSGVO handelt, gilt ein verschlüsselter Stick in diesem Fall lediglich als eine Sicherheitsverletzung. In einem solchen Fall muss der Verlust des Datenträgers in der Regel nicht bei der Behörde gemeldet werden und eine Haftung entfällt.

Hardwarebasierter Schutz ist überlegen

USB-Sticks lassen sich auf zwei unterschiedliche Arten verschlüsseln, nämlich softwarebasiert oder hardwarebasiert. USB-Sticks mit hardwarebasierter Verschlüsselung sind zwar in der Regel etwas teurer, bieten allerdings hierfür auch ein „Mehr an Sicherheit“. In hardwarebasierten USB-Stick kommt erweiterte Hardware in Gestalt von speziellen Prozessoren zur Anwendung. Diese kodieren mithilfe von Algorithmen eine Verschlüsselung nach dem Zufallsprinzip.  Diese Verschlüsselungsmethode ist wesentlich sicherer als ein rein auf Software basierender Schutz.

Die Verschlüsselung von mobilen Datenträger via Software ist wesentlich anfälliger für Hacker-Angriffe, da sie im Unternehmensnetzwerk abgespeichert ist. Bei einem potenziellen Angriff bekäme der Hacker Zugriff auf sämtliche Daten. Darüber hinaus lassen sich Verwaltungskosten bei hardwarebasiertem Schutzreduzieren einsparen, da keine Software installiert und gewartet werden muss. Insbesondere bei mittleren und großen Firmennetzwerken lassen sich mit auf Hardware-Eben verschlüsselten USB-Sticks Aufwand und Kosten reduzieren.

Überblick über die unterschiedlichen Spezifikationen
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